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AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen

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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen CSW Peripheriesysteme GmbH (CSW) und dem jeweiligen Vertriebspartner oder Endabnehmer (Kunden), sofern nicht im Einzelfall, insbesondere durch einen Wartungsvertrag für Software, etwas Abweichendes vereinbart ist. CSW entwickelt und vertreibt Computerprogramme (Produkt). Mit dem Zustandekommen des entsprechenden Vertrages verkauft CSW an den Kunden das Recht zur unbefristeten Nutzung des Produktes.

Vorvertragliche Beziehungen Angebote von CSW sind unverbindlich und freibleibend. Soweit CSW Beratungs- und Aufklärungspflichten treffen, hängt deren Umfang von den CSW jeweils vorliegenden Informationen über die kundenspezifischen Anforderungen ab.

Vertrag – Abschluss und Inhalt Der Kaufvertrag kommt mit dem Eingang des vom Kunden unterschriebenen Vertragsexemplares bei CSW, spätestens jedoch mit dem Zugang des Produktes beim Kunden zustande. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise und aktuellen freigegebenen Produktversionen als vereinbart. CSW liefert das Produkt in Form von ausführbaren Dateien auf geeigneten Datenträgern auf dem Postweg, per E-Mail oder vor Ort aus. Bei Auslieferung auf dem Postweg gilt es spätestens drei Tage nach Einlieferung als zugegangen.

Rechte des Endbenutzers Der Endbenutzer darf das Produkt auf den vereinbarten Rechnern oder vorübergehend auf einem Ausweichrechner installieren und eine Sicherungskopie anfertigen. Er darf alle Nutzungshandlungen vornehmen, die für die bestimmungsgemäße Benutzung dieses gekauften Produktes notwendig sind. Er darf nicht ohne schriftliche Erlaubnis von CSW das Produkt so vervielfältigen, dass eine Parallelnutzung möglich wäre, oder das Produkt oder Sicherungskopien davon an Dritte weitergeben. Er darf das Produkt mit seinen Funktionen, Abläufen, Oberflächen und Schnittstellen nicht ohne schriftliche Genehmigung von CSW verändern, insbesondere nicht das eingetragene Warenzeichen „ProForma®“ entfernen.

Rechte des Vertriebspartners Der Vertriebspartner darf das Produkt in geeigneter Form vertreiben. Er ist verpflichtet, das Vertriebsrecht bestmöglich, in Zweifelsfällen nach Rücksprache mit CSW, auszuüben. CSW behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der Vertriebspartner darf das Produkt mit seinen Funktionen, Abläufen, Oberflächen und Schnittstellen nicht ohne schriftliche Genehmigung von CSW verändern, insbesondere nicht das eingetragene Warenzeichen „ProForma®“ entfernen.

Gewährleistung Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder in einem Einzelvertrag, insbesondere einem Wartungsvertrag, nichts anderes bestimmt ist: CSW übernimmt für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, bei Geltung eines Wartungsvertrages für dessen Dauer, die Garantie dafür, dass das Produkt beim Einsatz mit der im Einzelvertrag bestimmten Hardware, dem Betriebssystem und der kundeneigenen Anwendung die zugesicherten, zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen und in der Benutzerdokumentation beschriebenen Eigenschaften hat. Bei Ausgabefehlern gilt ein original HP LaserJet PCL 5e-Laserdrucker als Referenzgerät. Die Garantie beinhaltet die umgehende Nachbesserung. Zu diesem Zweck hat der Kunde CSW unverzüglich nach Auftreten eines Fehlers hiervon zu unterrichten, das Produkt, Beispieldatenströme und alle weiteren Informationen, die Aufschluss über die Art und Ursache des Fehlers geben können, kostenfrei zur Verfügung zu stellen und ggf. Maschinenlaufzeiten sowie mit den Maschinen vertrautes Personal zur Verfügung zu stellen. Sollte die Nachbesserung mindestens drei Mal nacheinander aus Gründen fehlgeschlagen sein, die der Kunde nicht zu vertreten hat, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Haftung CSW haftet für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften und für Mangelfolgeschäden, soweit sie vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasst werden. CSW haftet dem Grunde nach für jede vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Untypische, unvorhersehbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen.

Anschriften, Gerichtsstand, Nebenabreden, Salvatorische Klausel Fragen, die diese Vereinbarung oder die technische Unterstützung nach Vertragsschluss betreffen, sind zu richten an:

CSW Peripheriesysteme GmbH | Herrenpfad-Süd 18 | 41334 Nettetal | Fon: 0 21 57 1 29 13 - 0 | Fax: - 50 | info@cswgmbh.de

Die Parteien werden sich im Falle von Streitigkeiten um eine gütliche Einigung bemühen. Sollte eine solche nicht gelingen, gilt durch diesen Vertrag der Gerichtsstand von CSW als vereinbart.

Über diesen Vertrag hinausgehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese kann nach schriftlicher Vereinbarung auch durch elektronische Post (E-Mail) gewahrt werden.

Sollte der Vertrag eine Lücke enthalten oder eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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